Hinterlassen Sie Ihrer Familie ein Zuhause.
Keinen Rechtsstreit.

Ohne individuelle Nachlassplanung greift das starre BGB-Gesetz. Die Folgen: Handlungsunfähige Erbengemeinschaften, unvorbereitete Pflichtteilsforderungen und vermeidbare Erbschaftsteuer, die Angehörige oft zum Notverkauf zwingt.

Dauer: ca. 4 Minuten · 100 % anonym & lokal · Streng nach BGB & ErbStG
400 Mrd. €
Jährliches Erb- & Schenkungsvolumen
Quelle: DIW / Hans-Böckler-Projektion
+54,3 %
Anstieg der Erbschaftsteuer 2025
Quelle: Bundesfinanzministerium (15,4 Mrd. €)
50 %
der über 65-Jährigen ohne Testament
Quelle: Allensbach / Deutsche Bank 2024

Warum ohne Testament
das Haus oft verkauft werden muss.

Ein über Jahrzehnte mühsam abbezahltes Eigenheim ist für die meisten Menschen das emotionale Zentrum ihrer Familie. Doch ohne eindeutige letztwillige Verfügung entsteht im Todesfall kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB).

In einer Erbengemeinschaft gehört jedem alles und keinem etwas allein. Jede Instandhaltung, jeder Mietvertrag und jeder Verkauf bedarf der Einstimmigkeit. Kann ein Miterbe die Pflichtteile oder Miterbenanteile nicht liquide auszahlen, bleibt juristisch nur ein Ausweg: die Teilungsversteigerung.

„Jeder zweite Deutsche erbt im Lebensverlauf – und für über 80 % aller Erben ist der Nachlass die mit Abstand höchste Einmalzahlung ihres gesamten Lebens. Ohne vorausschauende Regelung trifft diese Summe Familien oft unvorbereitet.“

Datenbasis: DIW Berlin & Deutsche Bundesbank (SOEP / PHF-Vermögensstudie)

Erschwerend kommt hinzu: Die persönlichen Freibeträge (z.B. 400.000 € je Kind) wurden seit 2009 nicht mehr an die Inflation angepasst. Bei den heutigen Immobilienwerten schlägt das Finanzamt oft mit voller Härte zu – mitten in der Trauerphase.

Zwangsgemeinschaft der Miterben

Bereits ein einziger uneinsichtiger Miterbe kann jede Entscheidung über das Elternhaus jahrelang blockieren oder die Versteigerung erzwingen.

Sofortige Pflichtteilsforderungen

Pflichtteilsansprüche sind reine Bargeldforderungen (§ 2303 BGB). Fehlt liquide Liquidität im Nachlass, muss oft Eigentum veräußert werden.

Doppelbesteuerung beim Berliner Testament

Wird der Ehepartner pauschal als Alleinerbe eingesetzt, verfallen die Kinder-Freibeträge beim ersten Erbfall – und führen beim zweiten Erbfall zur Steuerfalle.

Die drei teuersten Irrtümer beim Vererben.

Die meisten Nachlasskonflikte und Steuerverluste entstehen nicht durch bösen Willen, sondern durch weit verbreitete Mythen über das deutsche Erbrecht.

Irrtum 1
„Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein – das reicht vollkommen.“
Die juristische Realität: Beim klassischen Berliner Testament verschenken Sie die Steuerfreibeträge der Kinder (400.000 € je Kind) beim ersten Erbfall komplett. Beim Tod des zweiten Partners greift dann die progressive Erbschaftsteuer mit voller Härte – oft auf das gesamte Familienvermögen auf einen Schlag.
Irrtum 2
„Unsere Kinder verstehen sich gut und werden sich über das Haus schon einig.“
Die juristische Realität: Ohne konkrete Teilungsanordnung zwingt § 2032 BGB die Kinder in eine unteilbare Gesamthandsgemeinschaft. Jede Entscheidung erfordert Einstimmigkeit. Bereits ein einziger Schwiegerpartner oder Liquiditätsengpass kann die Teilungsversteigerung des Elternhauses erzwingen.
Irrtum 3
„Nur ein Notar macht ein Testament überhaupt rechtsgültig.“
Die juristische Realität: Gemäß § 2247 BGB ist ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament vor jedem deutschen Gericht und Grundbuchamt voll rechtswirksam. Sie benötigen für ein Testament keinen Notar – wohl aber eine mathematisch und juristisch saubere Formulierung der Klauseln.

Die Realität des Vererbens in Zahlen.

Belastbare Daten aus amtlichen Erhebungen und wissenschaftlichen Studien des DIW, Destatis und Allensbach.

33.000 €
Median-Erbe vs. 85.000 € Durchschnitt

Die Schiefe zeigt: Ein kleiner Teil erbt beträchtliche Vermögenswerte, während die Hälfte unter 33.000 € erhält. Rund 50 % des Volumens entfallen auf die obersten 10 %.

Quelle: DIW / SOEP Längsschnittanalyse
56 %
Handschriftliche Testamente

Mehr als die Hälfte aller errichteten Verfügungen wird privat niedergeschrieben. Häufige Folge: Formnichtigkeit nach § 2247 BGB, unklare Erbeinsetzungen und jahrelange Auslegungsprozesse.

Quelle: Allensbach Institut für Demoskopie
54 %
Erbschaften mit Immobilienvermögen

Der Anteil von Grundbesitz am Nachlass ist von 40 % (2018) auf 54 % gestiegen. Bei 44 % handelt es sich um das vom Erblasser selbst genutzte Familienheim.

Quelle: Deutsche Bank / Allensbach Erhebung
26 %
Konflikte ab 50.000 € Nachlasswert

Bereits bei moderaten Summen steigt die Streitquote auf über ein Viertel. Hauptursachen: Fehlende Kommunikation zu Lebzeiten und unklare Teilungsanordnungen.

Quelle: YouGov Repräsentativbefragung
42 %
Klassische Alleinerbeneinsetzung

Das klassische Berliner Testament verliert an Zuspruch (früher 59 %), da es ohne Steueroptimierungsklauseln (z.B. Supervermächtnisse) zu massiver steuerlicher Benachteiligung führt.

Quelle: Allensbach Trendanalyse
2035
Jeder vierte Deutsche im Rentenalter

Die geburtenstarke Generation der Babyboomer erreicht das Alter höchster Vermögensübertragungen. Eine strukturierte Weitergabe wird zur zentralen familiären Pflicht.

Quelle: 16. Koord. Bevölkerungsvorausberechnung (Destatis)

Für jede familiäre Konstellation.

Jede Familie ist einzigartig. ERBTGUT modelliert Ihre individuellen Verhältnisse deterministisch nach den jeweils einschlägigen Vorschriften des BGB und ErbStG.

Ehepaare mit Eigenheim

Schutz des Partners vor Auszahlung & Streit

Der überlebende Partner soll uneingeschränkt im Haus wohnen bleiben können, ohne von Kindern oder Schwiegerkindern zu Auszahlungen oder zum Verkauf gezwungen zu werden.

ERBTGUT-Lösung: Nießbrauchklauseln, Zerschlagungsschutz und modifizierte Pflichtteilsstrafklauseln mit Steueroptimierung.
Patchwork & Zweitehe

Gerechte Verteilung ohne ungewollte Erben

Kinder aus früheren Beziehungen sollen fair bedacht werden, während gleichzeitig verhindert wird, dass Vermögen über Ex-Partner in fremde Familienstämme abfließt.

ERBTGUT-Lösung: Vor- und Nacherbschaft (§ 2100 BGB), gezielte Vermächtnisse und Pflichtteilsverzichtserklärungen.
Vermögen & Immobilienbesitz

Systematische Nutzung aller Freibeträge

Größere Vermögen oder mehrere Immobilien überschreiten die starren Freibeträge rasch. Durch rechtzeitige Strukturierung lassen sich sechsstellige Steuerbeträge legal vermeiden.

ERBTGUT-Lösung: 10-Jahres-Freibetragszyklen (§ 14 ErbStG), Güterstandsschaukel (§ 5 ErbStG) und Vorbehaltsnießbrauch (§ 14 BewG).

So klar berechnet ERBTGUT Ihre Nachlassbilanz.

Ein Klick auf die Realität: Am Beispiel einer Familie mit Eigenheim und 2 Kindern berechnet der Status-Quo-Rechner deterministisch die drohende Steuerlast und den Hebel durch rechtzeitige Nachlassplanung.

erbtgut.de / Schritt 4 von 6 · Status Quo Bilanz & Multi-Tax Belastung
Local-First Sandbox
Steuerlast ohne Regelung (BGB) 54.200 € Gesetzliche Erbfolge / Freibetragslücke
Steuerlast mit ERBTGUT-Szenario 0 € Nießbrauch & 10-Jahres-Freibetragszyklus
Mögliche Netto-Ersparnis + 54.200 € Vollständiger Schutz des Familienheims
Nachlass & Gesetzliche Abzüge BGB & § 10 ErbStG
Steuerbarer Nachlass (Einfamilienhaus + Erspartes) 780.000 €
Abzugsfähige Verbindlichkeiten / Restschuld - 85.000 €
Nachlasskosten-Pauschbetrag (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) - 15.000 €
Nettonachlass (Steuerbare Bemessungsgrundlage) 680.000 €
Multi-Tax Belastung & Bar-Risiken Gefahr im Status Quo
Erbschaftsteuer der Erben (ohne Optimierung) 54.200 €
Gerichts- & Erbscheinkosten (GNotKG) 3.650 €
Potenzieller Bar-Pflichtteilsanspruch 170.000 € (sofort fällig)
Gesamte Liquiditätsbelastung ohne Testament 227.850 €

In 3 Schritten zum rechtsgültigen Testament.

Ohne monatelange Terminsuche und ohne vierstellige Notargebühren. Rechtssicher fundiert nach § 2247 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

01

Kostenfreie Status-Analyse

Erfassen Sie Ihren Stammbaum und Ihre Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Depots) direkt und anonym in Ihrem Browser. ERBTGUT berechnet sofort die gesetzliche BGB-Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und die aktuelle Steuerlast.

02

Individuelle Schutzregeln wählen

Aktivieren Sie nachvollziehbar fundierte Gestaltungshebel: Nießbrauchsvorbehalt zur Steuersenkung, Zerschlagungsschutz für das Familienheim, Pflichtteilsstrafklauseln oder Vermächtnisse für Enkelkinder und Dritte.

03

Handschriftlich übertragen oder zum Notar

Sie erhalten ein druckfertiges Dossier mit fertig formulierten Texten. Ihr Testament schreiben Sie nach § 2247 BGB mit eigener Hand ab und unterschreiben es. Für einen Erbvertrag bringen Sie das Notar-Dossier aus dem Paar- & Familienpaket mit in den Beurkundungstermin.

Erst analysieren. Dann entscheiden.

Die Analyse Ihrer Nachlasssituation ist kostenfrei. Erst wenn Sie Ihre Dokumente wünschen, schalten Sie das Dossier frei. Alle bereits erfassten Angaben werden unverändert übernommen. Einmalpreis, kein Abonnement.

Status-Quo-Analyse

Vollständige Erfassung und juristische Simulation Ihres aktuellen Nachlass-Status.

0 € Vollkommen unverbindlich & anonym
  • Interaktiver Stammbaum: Abbildung aller Verwandtschaftsgrade und Güterstände.
  • Gesetzliche Erbfolge: Exakte Berechnung der Erbquoten nach BGB-Parentalsystem.
  • Pflichtteil-Radar: Identifikation aller potenziellen Pflichtteilsberechtigten.
  • Erbschaftsteuer-Vorschau: Steuerlast je Erbe nach Freibeträgen und Steuerklassen.
  • Risiko-Ampel & Gestaltungsvergleich: Pflichtteils- und Streitrisiken, Varianten wie Nießbrauch oder Güterstandsschaukel im Vergleich.
  • 100% Local-First: Keine Registrierung, keine Speicherung auf fremden Servern.
Jetzt kostenfrei Status berechnen
Für Paare & Familien

Paar- & Familienpaket

Gemeinsam regeln: für Ehepaare, unverheiratete Paare und Patchwork-Familien.

149 € Einmalig · Kein Abonnement
  • Alles aus dem Dossier, plus:
  • Gemeinschaftliches Testament: Berliner Testament mit Wechselbezüglichkeit und Pflichtteilsstrafklausel (§ 2267 BGB).
  • Erbvertrags-Dossier für den Notar: Sachverhalt, Vermögen, Regelungswünsche und Formulierungsvorschlag, z. B. für Paare ohne Trauschein oder Patchwork.
  • Vollmachten für beide Partner: Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung doppelt.
  • 12 Monate Aktualisierung: Neue Dokumente bei Gesetzesänderungen im ersten Jahr.
Gemeinsam analysieren

Verkaufsstart in Vorbereitung: Derzeit ist noch kein Kauf möglich. Preise inkl. MwSt. Testamente werden handschriftlich errichtet. Beim Erbvertrag ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben (§ 2276 BGB). ERBTGUT ersetzt diesen Termin nicht, bereitet ihn aber so vor, dass Vorbesprechungen in der Regel entfallen.

Kostenvergleich: Ehepaar, 500.000 € Nachlass, gemeinsame Regelung & Vollmachten

Klassischer Weg über Anwalt und Notar ca. 3.000 € – 6.000 € Erstberatung (bis 190 €, § 34 RVG), 2–3 Folgetermine für Gestaltung und Entwurf, Notar für gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag (2,0-Gebühr, ca. 1.870 €, GNotKG Tabelle B), Vorsorgevollmachten für beide sowie Verwahrung und Auslagen.
ERBTGUT Paar- & Familienpaket 149 € einmalig Erbfolge-, Pflichtteils- und Steuerberechnung, Gestaltungsvergleich, gemeinschaftliches Testament als Abschreibvorlage bzw. Erbvertrags-Dossier für den Notar sowie Vollmachten für beide Partner. Bei Einzelpersonen: 89 €.

Für Kanzleien & Notariate: Mandanten-Vorerfassung mit ERBTGUT

Ihre Mandanten erfassen Familie, Vermögen und Wünsche vor dem Ersttermin selbst, über einen Link im Design Ihrer Kanzlei. Sie erhalten ein strukturiertes Aufnahme-Dossier mit Stammbaum, Vermögensaufstellung, Steuer-Vorberechnung und Risiko-Ampel. Das spart pro Mandat ein bis zwei Stunden Aufnahmegespräch. Die Daten gehen direkt vom Mandanten an Sie, nicht an uns. Feste Softwaregebühr, keine Mandatsvermittlung (§ 49b Abs. 3 BRAO).

Kanzlei Basis · Link & Aufnahme-Dossier149 €/Monat
Kanzlei Pro · eigenes Design, Fachansicht, Export249 €/Monat
Notariat · Erbvertrags- & Testamentsvorbereitung249 €/Monat
Enterprise / White Label · Banken, Versichererindividuell

100 % Local-First: Höchste Diskretion für Ihr Familienvermögen

Nachlass- und Vermögensplanung ist absolute Privatsache. ERBTGUT überträgt keine Ihrer Daten auf Cloud-Server oder fremde Datenbanken. Sämtliche juristischen Berechnungen erfolgen ausschließlich lokal im Speicher Ihres Geräts. Kein Registrierungszwang, kein Tracking, kein Risiko des Datenabflusses an Behörden oder Dritte.

Gesetzlicher Automatismus vs. Strukturierte Nachfolge

Ohne Testament (BGB-Standard)

  • Ehepartner erbt nur zur Hälfte

    Die andere Hälfte geht direkt an die Kinder. Der überlebende Partner kann nicht frei über Haus oder Erspartes verfügen.

  • Unteilbare Erbengemeinschaft

    Jeder Miterbe kann jederzeit die Teilungsversteigerung des Familienheims beim Amtsgericht beantragen.

  • Maximale Erbschaftsteuerlast

    Freibeträge bleiben ungenutzt, progressive Steuertarife greifen ungedämpft auf den vollen Vermögenswert.

Mit ERBTGUT Nachlassplanung

  • Vollständige Absicherung des Partners

    Der überlebende Partner bleibt uneingeschränkt im Haus wohnen und wirtschaftlich handlungsfähig.

  • Zerschlagungsschutz für Immobilien

    Klare Teilungsanordnungen und Pflichtteilsstrafklauseln verhindern erpresserische Auszahlungsforderungen.

  • Systematische Steuervermeidung

    Nutzung von Familienheim-Befreiungen (§ 13 ErbStG), Vorbehaltsnießbrauch und optimalen Freibetragszyklen.

Was passiert im ersten Jahr ohne Verfügung?

Ein typischer Verlauf in deutschen Familien, wenn die rechtliche Vorsorge aufgeschoben wurde.

Monat 1 · Nachlassgericht

Feststellung der gesetzlichen Erbfolge

Ohne Testament fordert das Amtsgericht einen Erbscheinsantrag. Bankkonten werden vorübergehend blockiert, bis die Legitimation aller Erben vorliegt.

Monat 3 · Finanzamt

Erbschaftsteuer-Meldung (§ 30 ErbStG)

Die Frist zur Anzeige des Erwerbs läuft. Bei Bestandsimmobilien setzt die Finanzverwaltung oft hohe Richtwerte an, was zu unverhofften Steuerforderungen führt.

Monat 6 · Liquiditätsengpass

Auszahlungsbegehren & Uneinigkeit

Ein Erbe verlangt die Auszahlung seines Anteils zur Schuldentilgung. Der verbleibende Partner verfügt über kein ausreichendes Barvermögen zur Ablöse.

Die Alternative

30 Minuten strukturierte Nachlassplanung mit ERBTGUT

Mit klaren Vermächtnissen, Schutzklauseln und Vollmachten bleibt der Familienfrieden gewahrt und das Vermögen ungeschmälert erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Ja, absolut. Gemäß § 2247 BGB ist ein eigenhändig (von Hand) geschriebenes und unterschriebenes Testament in Deutschland voll rechtswirksam – ohne dass ein Notar mitwirken muss. 56 % aller Testamente in Deutschland werden so errichtet. ERBTGUT liefert Ihnen den juristisch fundierten Textentwurf, den Sie lediglich handschriftlich übertragen.
Sie erfassen Ihren Familienstammbaum und Ihre Vermögenswerte direkt im Browser. Unser System berechnet in Echtzeit, wer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erben würde, wer Pflichtteilsansprüche geltend machen könnte und wie hoch die Erbschaftsteuer für jeden Beteiligten ausfällt. Dieser Schritt ist vollständig kostenfrei und unverbindlich.
Statische Mustervorlagen aus dem Internet sind oft gefährlich, da sie weder Ihren Güterstand noch steuerliche Freibetragsgrenzen oder konkrete Pflichtteilsrisiken berücksichtigen. ERBTGUT berechnet die Klauseln deterministisch anhand von über 30 Kernnormen des BGB und neuester BGH-/BFH-Rechtsprechung.
ERBTGUT arbeitet nach dem Local-First-Prinzip: Ihre eingegebenen Daten verbleiben ausschließlich lokal im Speicher Ihres eigenen Geräts. Es findet keine Übertragung an externe Server oder Dritte statt. Sie können Ihre Planungsdaten jederzeit verschlüsselt als Datei auf Ihrem Rechner archivieren.
Ein Notar ist gesetzlich vorgeschrieben bei Erbverträgen (§ 2276 BGB), lebzeitigen Grundstücksschenkungen (§ 311b BGB) sowie bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen. Für das klassische Einzel- oder Ehegattentestament sowie Vorsorgevollmachten reicht die handschriftliche bzw. schriftliche Form nach BGB vollständig aus. Unverheiratete Paare können kein gemeinschaftliches Testament errichten und benötigen für bindende Regelungen einen Erbvertrag. Dafür liefert das Paar- & Familienpaket (149 €) ein vollständiges Erbvertrags-Dossier, mit dem Sie gut vorbereitet in den Notartermin gehen.
Erbfall bereits eingetreten?

Akuthilfe für Erben & Pflichtteilsberechtigte

Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, laufen unerbittliche Fristen: Binnen 6 Wochen müssen überschuldete Nachlässe ausgeschlagen werden (§ 1944 BGB). Übergangene Angehörige haben Anspruch auf sofortige Bar-Auszahlung ihres Pflichtteils (§ 2303 BGB). Prüfen Sie Ihre Ansprüche, Fristen und Handlungsoptionen im Akut-Modus.

Rechte & Fristen prüfen →

Klarheit für Sie. Schutz für Ihre Familie.

Berechnen Sie in wenigen Schritten, was im Ernstfall mit Ihrem Nachlass geschieht – völlig kostenfrei, anonym und ohne Registrierung.

Kostenfreie Status-Quo-Analyse starten
100% anonym & lokal
Deutsches Erbrecht (BGB)
Kostenlose Erstanalyse